Hallo, ich fülle gerade den Bogen zur steuerlichen Erfassung aus. Ich bin zurzeit Vollzeit angestellt und das Gewerbe wird nebenberuflich ausgeführt.

An zwei Punkten bin ich mir unsicher:

13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

Ich habe gelesen, dass man Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge nicht ausfüllen muss und das FA diese dann aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre berechnet. Stimmt das?

Kann ich diese Felder wirklich leer lassen und muss dadurch nicht mit einer erhöhten Vorauszahlung rechnen, da ich bei "Nichtselbstständige Arbeit" meinen Brutto Jahresgehalt angegeben habe?

6 - Bisherige persönliche Verhältnisse

"Falls Sie in den letzten drei Jahren für Zwecke der Einkommensteuer steuerlich erfasst waren"

Wie bereits erwähnt, bin ich zurzeit Vollzeit angestellt. Dadurch bin ich aber nicht automatisch für Zwecke der Einkommenssteuer steuerlich erfasst, richtig? Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben und hab auch nur eine SteuerID und keine Steuernummer.