Hallo liebe Gemeinschaft,
den Unterschied zwischen freiwilligen und der gesetzlichen Rücklagen bei der offenen Selbstfinanzierung kenn ich schon.
1. gesetzlich erzwungen: §150 (2) AktG sind AG’s verpflichtet, gesetzliche Rücklagen in Höhe von mindestens 5% des Jahresüberschusses zu bilden, bis die gesetzlichen Rücklagen und die Kapitalrücklagen 10% des gezeichneten Kapitals ausmachen
2. freiwillig veranlasste Rücklagen: $58 AktG können unternehmen bis zu 50% des Jahresüberschusse in andere, freiwillige Rücklagen stecken.
--> Aber wie ist es bei der stillen Selbstfinanzierung? Gibt es hier auch die Unterscheidung zwischen freiwilligen und gesetzlich erzwungenen Rücklagen?
--> Stille Selbstfinanzierung entsteht durch die Unterbewertung von Aktiva und die Überbewertung von Passiva, also durch die Differenz von bilanzieller und kalkulatorischer Abschreibung.
--> Aber ist diese nicht immer freiwillig (man kann die Bewertungsuntergrenze ansetzen und man hat das Wahlrecht, ob man die Verwaltungsgemeinkosten aktiviert oder nicht).
Eine Erläuterung mit Beispielen wäre schön und hilfreich.
Danke für eure Beiträge.