Hallo,

kann mich jemand aufklären, was zur Berechnung des Pfändbaren Einkommens alles herangezogen wird.

Mir ist das unklar weil die Position „gesetzliches Netto“ ist weitaus höher als der „Auszahlungsbetrag“, weil vom gesetzlichen Netto noch 2 x betriebliche Altersvorsorge, einmal die 1% Firmenwagen Versteuerung und ein privater Nutzungseigenanteil für den Firmenwagen weggehen.

vielen dank

Gruss Marco