Hallo,

habe vor ca. 6 Monaten eine EV unterschrieben, da meine Eltern einen Handyvertrag und Ratenzahlungen über meinen Namen (habe halt ihnen vertraut...) nicht bezahlt haben. Die EV war in meinen Augen das einzig vernüftige was ich hätte tun können, habe auch noch regelmäßigen Konakt mit meinen Gläubigern, diese kennen meine Situation und deswegen lassen die mich auch soweit in Ruhe, nur keiner von denen konnte mir meinem Problem helfen. Zu mir: Ich bin Student und erhalte Bafög, allerdings durch die Bedarfsgemeinschaft bleiben mir ca. knapp 100€ übrig.

Durch diesen Umstand komm ich nicht mehr mit meinen Eltern klar und deswegen ziehe ich aus ins Studentenwohnheim. Dafür wird eine Kaution in Höhe von 600€ fällig. Das Wohnheim lässt sich nur auf eine Ratenzahlung von 200€ Pro Monat ein, was etwas zu viel für mich ist, zu mal die erste Rate schon im Februar fällig wird und ich im Februar noch offiziell bei meinen Eltern wohne, das heißt, ich bekomme das Bafög bis auf knapp 100€ abgezogen vom Amt.

Zum 1. März ziehe ich ins Wohnheim und erhalte mein komplettes Bafög.

Nun aber meine Frage:

Kann ich eine Bankbürgschaft wie bei Moneyfix o.Ä. beantragen, trotz des negativen Scores und der EV?

Mit freundlichem Gruß!