Hallo Forum, ich erzähle euch mal meinen Fall: Bin schon jahrelang auf wechselnden Baustellen tätig, die manchmal 1 Monat oder auch z.B. 5 Monate dauern. In der Nähe der Baustelle übernachte ich in Pensionen. Schon immer habe ich als Werbungskosten die Fahrten von Wohnung zur Baustelle, sowie von Baustelle zur Unterkunft (ca. 35.000 km Fahrtkosten im Jahr); die Übernachtungskosten und den Verpflegungsmehraufwand abzgl. stfr. AG-Erstattung ohne Probleme geltend gemacht. In diesem Jahr war es anders. Das Finanzamt kürzte die km-Pauschale auf 0,15 €/km mit folgender Begründung: "Die Km-sätze sind nicht anzusetzen, soweit sie im Einzelfall zu einer unzutreffenden Besteuerung führen würden...." Die Vergleichsberechnung könnte im Einzelfall wohl auch bei einer Jahreskilometerleistung von unter 40.000 km erfolgen. Wie kann ich nun meinen geplanten Einspruch begründen? Es ist doch ungerecht. Das BFH-Urteil 4.4.2006 VI R 44/03 ist nur auf VMA anzuwenden oder? Viele Grüße
Einsatzwechseltätigkeit
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