Man kann im notariellen Kaufvertrag vereinbaren, dass erst nach Übergabe des Hauses der Kaufpreis zu bezahlen ist. Sofern das Haus nicht übergeben ist, wird auch kein Kaufpreis fällig. Zusätzlich würde ich eine Vertragsstrafe vereinbaren für den Fall, dass das Haus nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mangelfrei übergeben wird. Der entsprechende Betrag wird dann vom Kaufpreis abgezogen ( z. B. 100 € pro Tag). Sollten die Verkäufer dieser Regelung nicht zustimmen, ist es vielleicht sinnvoll auf den Kauf des Hauses zu verzichten.
Ich habe bei einem ähnlichen "Schaden" (Kratzer an der Seite, ca. 5 cm lang) bei einem Kaufpreis von 725 Euro einen Nachlass von 75 Euro angeboten erhalten, den ich akzeptiert habe. An die Stelle kann man etwas drüberkleben oder einen Magneten hinhängen. Es wäre sicherlich sehr aufwändig, den Kühlschrank wieder zurückzusenden. Was macht man mit den im Kühlschrank befindlichen Dingen? Sollte er noch nicht eingeräumt sein, sollte man dennoch überlegen, ob man nicht doch die Entschädigung nimmt. Bis auf den kleinen Kratzer dürfte das Gerät in Ordnung sein. Man könnte versuchen, 10 % zu fordern. Lässt sich der Verkäufer darauf nicht ein, kannst du das Gerät auch zurückschicken. Vielleicht erhältst du dann ein Ersatzgerät, das ebenfalls einen Kratzer hat. Schickst du das dann auch wieder zurück?