Hä? Prüf doch einfach mal ob das Konto nun aufgelöst wurde? Oder ruf die Hotline an- oder schreib ein Email. Hast Du alle wichtigen Daten angegeben: wohin soll das Restguthaben? Von welchem Konto kann der Sollstand eingezogen werden? Hast Du Karten zum Konto-hast Du diese an die Bank zurückgeschickt? Welchen Kündigungstag hast Du angegeben? Tausend Fragen also-so schwer zu beantworten. Aber einen RA wg. einer Kontoauflösung einzuschalten finde ich doch arg übertrieben, und die BAFIN interessiert sich wohl kaum für so eine Sache...

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FÜr Kinder zw. 3-6 Jahren bis max. 4000 Euro-das ist mein Informationsstand hierzu- es sei denn, die Frau ist Hausfrau weil sie behindert ist o. von Dauer krank. Dann wäre es länger absetzbar

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Das ist so wichtig- so eine Frage würde ich direkt mit der Versicherung SCHRIFTLICH klären, damits im Versicherungsfall keine böse Überraschung gibt. Ich denke, die Info an die Versicherung muss zwingend erfolgen.

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