Der Verkauf von Immobilien unter (zwei) Geschwistern unterliegt der Grunderwerbsteuer (da keine Verwandschaft in gerader Linie).

Wie ist der Sachverhalt zu bewerten, wenn das eine Kind die Immobilie zunächst an die Eltern verkauft (dh. gerade Verwandschafts-Linie und keine Grunderwerbsteuer fällig) und die Eltern dann wieder diese Immobilie an das zweit Kind verkaufen (wieder gerade Linie).

Ist ist grundsätzlich möglich, bzw. gibt es hier "Haltefristen" welche ein solches Vorgehen unterbinden?

Über etwas Licht ins Dunkel würden wir uns sehr freuen! :-)