Warum soll denn der Bausparvertrag übertragen werden? Ich kann doch auch ein Konto bei einer Bank in Hamburg haben, wenn ich in München lebe? Mein Rat: den Vertrag einfach weiterführen!

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Warum soll dieser Dienst notwendig sein. Wenn man sich selbst mit dem Markt beschäftigt, in den man investieren will, ggf. einen Bausachverständigen hinzuzieht, wenn es sich um gebrauchte Immobilien handelt, der ist auf der sicheren Seite. Wer sagt denn, dass so ein Hauskauf-Begleiter Ahnung hat und fundiertes Wissen? Also, wenn Du meine Meinung hören willst, man braucht keinen Hauskauf-Begleiter.

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Soweit ich informiert bin, liebe Lilli, muss man für die Inanspruchnahme der KVdR 90% der zweiten Hälfte seines Berufslebens in der gessetzlichen Krankenkasse versichert sein. Vermutlich zählt die Zeit des Bezugs der Erwerbsminderungsrente nicht dazu.

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Eine BU kann mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert werden. Bei dem Beitrag, der hier genannt wird, sieht es hier danach aus. Versichert ist der fall, dass der versicherte seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Ein hochqualifizierter Zahnarzt, der seine Hand durch einen unfall verliert, wird seinen beruf nocht mehr ausüben können. Er könnte aber als Call-Center-Mitarbeiter arbeiten, um am Erwerbsleben teilzuhaben. Und genau diesen Fall, nämlich der hier sicherlich mit einem finanziellen Abstieg verbundene Tätgigkeitswechsel wird durch die BU abgesichert. Die versicherungs macht aus meiner Sicht grundsätzlich bei einem Elektroinstallateur Sinn, auch wenn ich kein Versicherungsexperte bin.

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Das habe ich im Netz gefunden: Eltern mit Kindern, die nur Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen und sonst kein Einkommen bzw. Vermögen haben, können daneben nur das Kindergeld, aber keinen Kinderzuschlag erhalten.

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-Kinderzuschlag.pdf

Da steht noch mehr drin!

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Aus meiner Sicht eine höchst seltsame Situation - mcht doch lieber mal einen gemeinsamen Termin beim Notar. Wer steht denn im Grundbuch? Sollt Ihr dann beide drin stehen? Wenn es um einen Kredit bei der Bank geht, dann seid ihr eigentlich beide Kreditnehmer und haftet also auch gesamtschuldnerisch. Ich würde einen gemeinsamen Notartermin zur Beratung anstreben!

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Hallo early, ich habe hier einen beitrag gefunden, da hat mal eine betroffene Frau gefragt, welche Möglickeiten sie hat, die Einkommenssituation ihres Exfreundes zu prüfen.

http://www.finanzfrage.net/frage/wie-erreiche-ich-eine-einkommenspruefung-bei-meinem-ex

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Ich würde mir einen unabhängigen Versicherungsmakler nehmen. Diese Spazialisten überprüfen Deine gesamte Situation und finden die günstigsten Tarife bei den verschiedenen Gesellschaften und zeigen Vor- und Nachteile auf.

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Ich habe da etwas im Kopf, dass man auf jeden Fall die Krankenversicherung informieren muss. Frag einfach nach. In Deutschland würden Krankenversicherungsbeitäge anfallen. Schau mal hier: http://www.finanztip.de/tip/finanzen/betriebsrente-gesetzliche-krankenversicherung.htm

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Warst Du in Elternzeit oder hattest Du gekündigt? Wenn Du ein neues Arbeitsverhältnis begonnen hast, dann gelten neue Spielregeln! Falls das bestehende Arbitsverhältnis aber nur "geruht" hat, wegen Elternzeit, dann müssen die rückwirkenden Vereinbarungen gelten.

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Die Vermittlung von Versicherungen, Krediten und Kapitalanlagen durch einen Versicherungsvermittler stellt eine umsatzsteuerfreie Leistung dar. Das Umsatzsteuergesetz enthält keine allgemeine Steuerbefreiung für diese Leistungen, sondern erfasst nur die Vermittlung. Dabei besteht nach der übereinstimmenden Vermittlungsdefinition aus diversen Urteilen des EUGH eine Vermittlung darin:

  •    das Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag über das jeweilige Finanzprodukt abschließen. 
    
  •    in einer Nachweis-, einer Kontaktaufnahme- oder in einer Verhandlungstätigkeit. 
    

Quelle: http://www.vermittlerberatung.de/steuerratgeber/c2umsatzsteuerliche-behandlung

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Im Juli 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht: Soweit Arbeitnehmern für einen Teil ihrer geforderten Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird - das gilt für fast alle Lehrerinnen und Lehrer - müssen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer Werbungskosten sein. Mehr findest Du hier Tatjana: http://www.gew.de/Arbeitszimmer_2.html

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Wenn ich den Tarifvertrag richtig interpretiere, dann wäre das mit dem 65.Lebensjahr! Schau mal hier: http://www.vap-stuttgart.de/pdf/tarif_%20versorgung.pdf

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