Muss der Hausverwalter Angebote vorlegen zur Eigentümerversammlung?
Unser Hausverwalter legt für zu beschließende Arbeiten keine Angebote mit der Einladung zur Eigentümerversammlung vor, lediglich ca.-Angaben der Kosten (ob Brutto oder Netto ist nicht genannt). Ich habe den Eindruck, dass er die Aufträge seinen Lieblingsfirmen zuschustert ohne auf Kosten zu achten. Kann er das einfach so machen? Ist er verpflichtet, Angebote vorzulegen? Habt ihr Tipps/Argumente, die ich vorbringen kann, um da "einen Riegel vorzuschieben"?
Hausverwaltung,
Eigentümerversammlung