Mein Vater überlässt mir ein Haus und lässt sich dabei ein Wohnrecht auf Lebzeiten eintragen. Zudem wird festgelegt, dass ich meinen beiden Geschwistern Jewiels Betrag X auszahle.

Die Kosten des Notars richten sich ja nach dem Wert der Vetragssachen.

Meine Frage ist nun: 

1. Ist es richtig, dass Wert des Hauses + die Auszahlungsbeträge an die Geschwister als Basis für die Berechnung der Notarkosten herangezogen werden?

2. Wird der Wert des Wohnrechtes vom Wert des Hauses abgezogen (für die Berechnung der Notarkosten)