Notarkosten bei Überlassung mit Pflichtteilsverzicht?
Mein Vater überlässt mir ein Haus und lässt sich dabei ein Wohnrecht auf Lebzeiten eintragen. Zudem wird festgelegt, dass ich meinen beiden Geschwistern Jewiels Betrag X auszahle.
Die Kosten des Notars richten sich ja nach dem Wert der Vetragssachen.
Meine Frage ist nun:
1. Ist es richtig, dass Wert des Hauses + die Auszahlungsbeträge an die Geschwister als Basis für die Berechnung der Notarkosten herangezogen werden?
2. Wird der Wert des Wohnrechtes vom Wert des Hauses abgezogen (für die Berechnung der Notarkosten)
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