Während der Scheidungsauseinandersetzung erfolgte der hälftige Erwerb des gemeinsamen Eigenheimes auf mich. Die Auflassungsvormerkung erfolgte durch den Notar im II. Rang. Danach wurde vor Eintragung als Eigentümer im I.Rang eine Schuldtiteleintragung meines Ex auf die Hälfte des Hauses, welches ich erworben wollte, eingetragen. Dürfen die Schulden nach Aulassung eingetragen werden? (Es sind nun 15 Jahre vergangen, die Eintragung als Eigentümer ist noch nicht erfolgt.)