Möbel, deren Lackgeruch nicht bald nach dem Aufstellen verschwindet, gelten als mangelhaft. Darum muss der Händler sie zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. So hat das OLG Bamberg jedenfalls bei einem Schlafzimmer entschieden. Siehe. www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/schlafzimmermoebel-mit-chemikaliengeruch/

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