Kann ich beim selben Arbeit- bzw. Auftraggeber ein Minijob + Honorartätigkeit ausüben oder ist es nicht möglich. Ich arbeite als Vollalterszeitrentner für die Kirche und würde gerne meine Honorartätigleit aufteilen auf 450,- Minijob + Resthonorar. Ist das möglich oder ist es ungesetzlich? Kent jemand die Rechtslage oder eigene Erfahrung?

nielen Dank