Hallo, kurz zu meiner Person: ich bin berufstätig und allein stehend mit 2 Kindern. Mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ich beziehe UHV. Mein Wohngeld wurde für die kommenden 12 Monate bewilligt (beziehe seit mehreren Jahren Wohngeld). Nun habe ich unverhofft eine Gehaltserhöhung bekommen. Lt. Wohngeldtabelle habe ich nun keinen Anspruch auf WG mehr. Mir ist durchaus klar, dass ich dies der Behörde melden muss. ABER: durch die Gehaltserhöhung fällt nicht nur das Wohngeld weg, sondern auch die Übernahme des Jugendamtes der Betreuungsgebühren meiner Kinder sowie die Leistungen aus Bildung und Teilhabe/ Mittagessen bzw. persönlicher Schulbedarf. Das macht Summasumarum 220 Euro mehr Ausgaben für mich pro Monat, die Gehaltserhöhung schlägt sich netto jedoch "nur" mit 170,00 € nieder. Nun spielt der Teufel in meinem Kopf verrückt und ich überlege tatsächlich, ob ich das Wohngeld die kommenden Monate weiter beziehe und dann einfach nicht weiter beantrage. Widerum ein ABER: Was passiert, wenn ich mich still verhalte? Prüft die Wohngeldbehörde im Nachhinein das Einkommen nach? So nach dem Motto: mal schauen, wer letztes Jahr/ die letzten 3 Jahre etc. keinen Weiterleistungsantrag gestellt hat - quasi per Datenabgleich. Also ob die Behörde im Nachhinein das an das FA übermittelte Einkommen abruft... Jaaa, ich weiß, ich müsste es melden. Ich will auch keine Mitleidsschiene fahren. Aber ich denke beinah Jeder von Euch versteht, wenn ich sage, ich möchte das durch die Gehaltserhöhung verursachte Minus wenigstens noch 1 Jahr aufschieben? (Ist es nicht lachhaft - da gewährt einem der AG eine 20%-ige Gehaltserhöhung und man hat unter dem Strich NICHTS davon...). Also meine Frage: landet meine Akte irgendwann einfach im Archiv, wenn ich keinen Weiterleistungsantrag stelle, oder prüft das nochmal jemand nach?
Wohngeldbescheid - kein W-Leistungsantrag wg. Gehaltserhöhung - prüft Behörde im Nachhinein?
Wohngeld,
Gehaltserhöhung