Der Vermieter muss bezahlen. Wenn Gegenstände, die mit vermietet werden, durch Abnutzung nicht mehr zu gebrauchen sind, dann muss der Vermieter für Ersatz sorgen,
Hallo - Du kannst das auf keinen Fall einfach so machen. Ich würde mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und die Vorgehensweise absprechen. Prinzipiell kann es aber durchaus sein, dass Du weniger bezahlen musst, wenn sich die Kinder immer wieder über einen längeren Zeitraum bei dir aufhalten. Schau mal hier:
Hat das Kind seinen Aufenthalt bei beiden Eltern, kann die Unterhaltspflicht ganz oder teilweise entfallen. Für einen vollständigen Wegfall des Unterhaltes müsste das Kind sich allerdings zu genau gleichen Teilen bei beiden Eltern aufhalten (BGH Urteil XII ZR 161/04 vom 28.02.2007).
Quelle: https://www.vamv.de/allein-erziehen/existenzsicherung/kindesunterhalt.html
Die meisten (größeren) Arbeitgeber zeigen sich sehr kulant, wenn man wegen Hochwasser betroffen ist. Betroffene Mitarbeiter werden freigestellt, ehrenamtliche Helfer, die für Organisationen tätig sind, werden auch freigestellt. Aber verpflichtet ist der ARbeitgeber nicht, Dir den Tag zu bezahlen!
Hallo Taps83, also der Vermieter kann den sTellplatz ja nicht anbauen, wenn einfach kein Platz ist. Wenn das Wohnhaus einen aufzug hat, dann müsstest Du den Rollstuhl in der Wohnung abstellen. Ansonsten müsstest Du Dir über kurz - oder lang eine barrierefreie Wohnung suchen und dabei auch sehen, dass Abstellplatz für den Rollstuhl vorhanden ist.
Also für mich klingt "Erlöse aus pastoralen Mitteln" wesentlich sinnvoller! Ich würde es hier verbuchen!
Kosten fallen innerhalb der EU nicht an. Wenn aber geld von ausserhalb eingeht, dann übernimmt entweder der Auftraggeber alle Kosten, oder die Kosten können geteilt werden. Allerdings ist das von Bank zu Bank unterschiedlich!
Du giltst dann als Geringverdiener und darfst 325 Euro monatlich verdienen. Allerdings bist Du sozialversicherungspflichtig!