Rechnung mit zwei Empfängern?
Ich habe eine Rechnung, die zwei Rechnungsempfänger (gleiche Adresse, die Namen stehen einfach nur untereinander) aufweist. Meine Frage: Ist das überhaupt legal oder sollte ich die Rechnung zur Einreichung beim Finanzamt lieber korrigieren lassen?
Der Rechnungsaussteller stellt sich hier bis dato noch quer und sagt, er würde durch den Jahresabschluss "nicht mehr an die Rechnung rankommen". Meines Erachtens ginge das aber per Gutschrift (also Korrektur) und Neuerstellung.
Steuern,
Rechnungsstellung