Wird aus einem Mietvertrag für ein Zimmer automatisch ein Mietvertrag über ein möbliertes Zimmer, wenn dem Mieter - im Gegenseitigem Einverständnis- Möbel zur Nutzung überlassen werden?
Meine Absicht war, einen üblichen WG Zimmer Mietvertrag zu vereinbaren.
Die Möbel die sich im Zimmer befinden, sind nicht Teil des Mietvertrags, sondern dem Mieter unentgeltlich überlassen. Dieser kam aus dem Ausland zurück und hatte so gut wie nichts an Möbeln, so dass er sich Anschaffungen sparen konnte.
Nun argumentiert mein Mieter, dass es sich um ein möbliertes Zimmer handelt und deshalb eine verkürzte Kündigungsfrist gilt.
Kann das sein, dass mein Entgegenkommen mir nachteiilig ausgelegt werden kann?
De facto ist es noch schwieriger, denn die Vereinbarung wurde mündlich geschlossen und somit steht Aussage gegen Aussage.
Beim nächsten Mail bin ich schlauer. Aber mich interessiert grundsätzlich, ob ich künftig den Vertrag so gestalten muss, dass der Fall "möblierte Vermietung" explizit ausgeschlossen ist.
Danke für fachkundigen Input.