Guten Abend ,

ich habe 2005 mit meinem damaligen AG eine Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung bei der damaligen Volksfürsorge abgeschlossen. 2021 ging der AG insolvent. Die Versicherung besteht seitdem beitragsfrei. Ich weiss, dass ich die Versicherung nicht auflösen kann um an die eingezahlten Beiträge zu kommen.Bestandteil dieses Vertrags war die Liquiditätsoption, die Teilentnahmen nach 12 Jahren Beitrag ermöglicht. Ich haette dies also schon ab 2017 nutzen können.Nun habe ich von Proxalto die Info erhalten, dass ich die Teilentnahme nicht nutzen kann, da die Versicherung beitragsfrei besteht.

a) kann ich rein rechtlich darauf bestehen, da 16 Jahre lang volle Beiträge gezahlt worden sind

b) koennte ich , wenn ich ab sofort einen Mindestbeitrag (20 Euro mtl) die Teilentnahme fordern? oder

c) muesste ich dafür rückwirkend einen Mindestbeitrag nachzahlen

Proxalto rückt mit diesen Infos nicht raus , deswegen wäre ich über jede weiterhelfende Info sehr dankbar !!! Lieben Dank !!