Ich bin nach einem Schlaganfall nicht mehr arbeitsfähig und arbeitslos gemeldet. Laut Arbeitsamt bin ich nicht mehr vermittelbar und nicht arbeitslos im Sinne der §§ 137,138 Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Wenn ich meine Pensionskasse in die ich und der AG eingezahlt haben auszahlen lasse wird das Geld auf mein Arbeitslosengeld angerechnet?

MfG Dieter Schlüter