Ich bin im Besitz eines Titels. Der Gerichtsvollzieher war beim Schuldner. Der hat nicht aufgemacht oder war öfter nicht da. Der Schuldner hat Arbeit aber zum Mindestlohn. Daher werden meine Chancen auf Geld eher gering ausfallen. Jetzt habe ich das Gericht beauftragt eine Konto und Lohnpfändung einzuleiten. Die entsprechende Gebühr habe ich schon bezahlt. Werde ich über den Ausgang der Konto und Lohnpfändung informiert? Was kann ich aus rechtlicher Sicht noch unternehmen? Kann ich Beugehaft beantragen, weil er die Eidesstattliche Versicherung (heute heißt das glaub ich anders) nicht abgeben will? Kann ich jedes Jahr eine neue Konto und Lohnpfändung beantragen bei Gericht oder nur alle 2 Jahre? Was kann ich noch machen. Ich brauche das Geld. Habe auch schon viele Gebühren in das Verfahren selber finanziert. Wer weiß Rat?