Guten Abend an die Runde,

bei anerkannten Baudenkmälern gelten u.a. nach §7i, §10f und §11b ja besondere Möglichkeiten der Afa. Wie sieht es mit dem Kaufpreis aus? Kann man den Kaufpreis - minus den Bodenrichtwert auch so schnell abschreiben? Oder greift die 2,5% wie bei normalen Gebäuden?

Vielen Dank im voraus

Anton Moog