Hallo zusammen,

ich bin der Geschäftsführer von einer Holding GmbH (gehört 100% mir) und der operativen GmbH (bin Mehrheitsgesellschafter). Macht es denn Sinn, wenn ich nur bei der Holding angestellt bin und die Holding von der operativen GmbH mit der Geschäftsführung beauftragt wird (Geschäftsbesorgungsvertrag)?