Normalerweise wirst du über eine Dynamik, bzw. über eine Erhöhung des Beitrages immer schriftlich von der Versicherung informiert und kannst diese ablehnen, bzw. Widerspruch einlegen.
Die Zinsen des Dispositionskredit sollten nicht alleine ausschlaggebend sein für einen Bankenwechsel. An deiner Stelle würde ich mir vorher auf jeden Fall Gedanken darüber machen, wohin ich wechseln möchte und dann die Konditionen vergleichen. Es kann ja sein, dass die neue Bank zwar zur Zeit günstigereDispositionskredit-Zinsen anbietet, dafür aber andere Gebühren erhebt, die du bei deiner alten Bank nicht hast.
Du kannst bei den von dir genannten Kreditkarten einfach ein Abbuchungskonto (Girokonto) deiner Wahl angeben. Das ist kein Problem. Das Kreditkartenausgebende Institut wird vor Ausgabe der Kreditkarten so oder so deine Bonität prüfen.
Eine Hausratversicherung versichert die Möbel in dem aktuellen Hausstand. D.h., dass die Möbel deiner Eltern, die sich in deiner Wohnung befinden, nicht durch deine Hausratversicherung abgesichert sind.
Das Konto und die Karte wurden gesperrt. Das ist ein normaler technisch-automatischer Vorgang bei einem Todesfall.
Wenn die Karte auf deinen Namen lautet, kannst du die Bank bitten, diese Karte freigeschaltet zu lassen, damit du die Abwicklung vornehmen kannst.
Wenn du das Sparbuch verloren hast, musst du zu deiner Bank gehen, dich ausweisen und einen "Sparbuchverlustantrag" stellen. Wie schnell du das Guthaben auf dem Sparbuch ausgezahlt bekommst, hängt in erster Linie von der Hohe des Guthabens ab. Wenn ich mich richtig erinnere, dauert es länger, wenn das Guthaben mehr als 2.500,- EUR beträgt. In diesem Fall muss der Sparbuchverlustantrag nämlich von einer "höheren Instanz" genehmigt werden. Ich denke aber, dass du in spätestens 14 Tagen das Geld zur Verfügung hast. Bedenke, dass die Abwicklung eines Sparbuchverlustes auch Gebühren kostet.
Nein, du kannst ein gemeinschaftliche Girokonto nicht ohne Einverständnis des anderen Kontoinhabers auflösen. Dann würde derjenige ja auf einmal ohne Konto dastehen, wenn er nicht noch ein anderes Girokonto besitzt.
Wenn du Zweifel hast, dann würde ich auch kein Gemeinschaftskonto eröffnen. Du hast ja die Möglichkeit eine Vollmacht für dein Girokonto einzurichten und die kannst du jederzeit widerrufen.
Du musst einen Vertrag in jedem Fall vorher kündigen. Wenn aber trotz der Kündigung der Versicherungsbeitrag von deinem Konto abgebucht wird, dann kannst du der Lastschrift widersprechen.
Ich denke, dass das auf die Haftpflichtversicherung ankommt.
Ich habe gerade mal gegooglet und herausgefunden, dass die HUK-Coburg in ihrem Classic-Tarif Schäden an beweglichen Sachen übernimmt, die z.B. durch das Fahren fremder Fuhrwerke entstehen.
Ich meine, dass du gute Chancen hast.
Es kommt immer auf die Stadt an, in der man wohnt und in der man das Gewerbe anmelden möchte. In manchen Städten reicht eine Steuernummer. Das stimmt und ist richtig.
Das kommt auf den Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bank an. Da müssen sich Sparkassen und Direktbanken nicht unterscheiden.
Fürher war es bei Stadtsparkassen so, dass die Gewährträgerhaftung von den jeweiligen Städten für die Sparkassen übernommen wurde. Das ist aber mittlerweile nicht mehr so. Von daher würde ich dir raten auf die Höhe der Einlagensichrung zu achten.
Ich bin selber mal als Kind in der Biologie gegen eine Glasvitrine gelaufen, die daraufhin kaputt gegangen ist. Ich meine, dass Schulen selber gegen solche Schäden versichert sind. Wenn das nicht mehr der Fall ist, dann zahlt den Schaden die Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes.