Ich wollte ein Grundstück kaufen. Im Grundbuch steht jedoch eine „Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs der Gemeinde auf Rückübertragung“. Der Eigentümer sollte diese Eintragung löschen lassen. Die Gemeinde tat das aber nicht mit der Begründung, dass diese Vormerkung beim damaligen Kaufvertrag bis mind. 2021 gelten soll.

Womit kann ich rechnen wenn ich dieses Grundstück kaufe? Was kann die Gemeinde tun (worst case)?

Kann ich den Kaufvertrag widerrufen (es wird dort vereinbart, dass diese Eintragung gelöscht werden soll)?

Danke!