Hallo, wir haben einen Mietvertrag in dem ein Wohnrecht auf Lebenszeit vereinbart wurde. Es wurde aber nicht im Grundbuch eingetragen. Zudem haben wir mit dem Vermieter eine Vereinbarung getroffen , das der Mietzins 10 Jahre gleich bleibt, da wir die Wohnung aufwendig renoviert haben. Das geschah schriftlich letztes Jahr im Sebtember und als Anhang zum bestehenden Mietvertrag. Jetzt fand ein Eigentümer Wechsel statt. Der neue Vermieter ist nicht damit einverstanden. Er möchte mit uns einen ganz neuen Mietvertrag machen in dem er auch direkt die Miete heraufsetzten will und ausserdem die Vereinbarung mit dem Wohnrecht nicht anerkennen will. Als Ausgleich will er uns teilweise die Renovierungskosten erstatten, zudem will er von der Eigenbedarf Reglung kein gebrauch machen. Wie soll man reagieren
Reicht es aus wenn ein Wohnrecht auf Lebenszeit nur im Mietvertrag geregelt ist
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