Hallo zusammen,

irgendwie habe ich einen Knoten beim Denken. Eine Freundin und ich haben zusammen eine GbR gegründet und ein Geschäftskonto dafür eröffnet. Nun gab es das Geschäftskonto nicht von Anfang an, so dass wir erste Anschaffungen über unsere Privatkonten gemacht haben und die Rechnungen aber schon entsprechend auf die GbR haben ausstellen lassen.

Können wir diese Ausgaben in der EÜR als Ausgabe geltend machen, auch wenn wir es vom Privatkonto bezahlt haben?

Wir agieren nach Kleinunternehmerregelung und müssen daher für die STeuer nur eine EÜR erstellen und nichts auf Konten verbuchen (Privateinlage etc.) für eine Bilanz.

Ich wäre um eine kurze Aufklärung dankbar.

VIelen DAnk im Voraus.

Corinna