Ich habe eine Auszahlung aus einer Direktversicherung erhalten und wurde von meiner Krankenkasse zur Zahlung von KV-Beiträgen ab Anf. 2016 aufgefordert. Die habe ich auch gezahlt. Allerdings liegt mein Gehalt derzeit über der BMG, so dass ich damit monatlich schon den Maximalbeitrag bezahle. Muss ich dann überhaupt noch die Beiträge auf die Direktversicherung bezahlen? Und kann ich mir evtl. zu Unrecht erhobene Beiträge zurück erstatten lassen?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Zur Frage der mögl. Rückerstattung: Ich liege monatlich schon über der Bemessungsgrenze, zahle also mit dem Monatsgehalt jeweils den Maximalbetrag. Ich habe jetzt 2 unterschiedliche Handhabungen kennengelernt:

Meine "alte" KK will bzw. wollte sofort monatlich die Zahlungen für die Verbeitragung sehen, meine neue Kasse sagt ausdrücklich: Brauchst du erst nicht zahlen, nur wenn sich die EK-Verhältnisse ermäßigen (z. B. Rentenbezug) dann müssen wir neu rechnen.

Wie viel (100% oder 50%) kann ich dann denn von meiner alten KK zurück erhalten?