Hallo,

ich habe meinen letzten Geburtstag mit 75 Gästen im Veranstaltungsraum eines Hotels gefeiert. Alle Gäste haben dort als Hotelgäste übernachtet.

Während der Feier (oder davor/ danach) wurde durch eines der anwesenden Kinder (vermutlich) eine Tür beschädigt da sie gewaltvoll auf und zugestossen wurde. Wir wissen nicht wer dies gewesen ist.

Kann der Hotelbetreiber uns für das Verhalten unserer Partygäste haftbar machen? Er hat sich an uns gewandt und Schadenersatz verlangt.