Stellen wir uns folgende Situation vor:
Aufgrund aktueller Energiekosten beschließt die WEG Verwaltung eine Sonderumlage von den Wohnungseigentümern einzuholen.
Ein Wohnungseigentümer weigert sich nun diese Zahlung zu leisten und reagiert aggressiv auf die Zahlungsaufforderungen. Abmahnung seitens der WEG mit Zahlungsfrist wird ignoriert.
Nun bleibt wohl nichts anderes übrig, als gerichtlich dagegen vorzugehen.
Frage: Wer zahlt nun die Anwaltsgebühren für die Klage gegen den Eigentümer?
Zunächst Vorschuss aus der WEG Kasse und dann mit der nächsten Jahresabrechnung Umverteilung der Anwaltskosten alleinig auf den betroffenen Eigentümer? Es kann ja eigentlich nicht an den anderen Eigentümern hängen bleiben, wenn es nicht deren verschulden war.
Oder werden solche Kosten bei Erfolg der Klage automatisch vom Beklagten eingeholt?