Kann ich eine Verlustbescheinigung nachträglich einreichen?
Ich habe im Jahr 2012 Verluste mit Aktien gemacht. Eine entsprechende Verlustbescheinigung hatte ich Ende 2012 beantragt und erhalten. Offenbar habe ich diese nicht bei der Steuererklärung angegeben.
Steuererklärungen habe ich durchgehend für alle Jahre abgegeben.
Kann ich die Verlustbescheinigung beim Finanzamt nachträglich für die Folgejahre berücksichtigen lassen, so dass ich sie mit Gewinnen in diesem Jahr (2018) verrechnen lassen kann? Auf welche Rechtsgrundlagen kann ich mich stützen?
Oder sind die Verluste "verloren"?
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