Als Freiberufler erstelle ich ja für meine ESt-Erklärung eine EÜR.

Wenn sich nach Abgabe der Steuererklärung und nach Erhalt des Steuerbescheids herausstellt, dass ein Kunde zu viel Geld bezahlt hat (welches er nun zurückfordert), kann man die Rückzahlung problemlos in der Steuererklärung des aktuellen Jahres als Betriebsausgabe deklarieren und somit den Vorfall sauber korrigieren?

Die Umsatzsteuer kann man vermutlich ebenfalls mit der nächsten USt-Voranmeldung korrigieren?