Hallo,

ich arbeite auf 400,00 € Basis als Kinderfrau in einem privaten Haushalt. Nun bräuchte ich dringend meine Lohnbescheinigung vom Dezember als Nachweis für unterschiedliche Institutionen Das Problem: Die Steuerberatin sagt: "Frau.... ist als Kindermädchen gemeldet. Da gibt es keine Abrechnung, da hier das vereinfachte Verfahren bei der Minijobzentrale greift. Es gibt leider keine Möglichkeit für diesen Fall eine Abrechnung zu erstellen.Bei Haushaltshilfen ist das nicht vorgesehen. In ihrer Steuererklärung braucht sie das nicht anzugeben, da der Lohn von Ihnen pauschal versteuert wird."

Stimmt das denn so? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es keinerlei Nachweise über die Einkommenshöhe gibt!?!?

Vielen lieben Dank schon mal für Ihre Antworten.

Lg