Hallo Community,

geht um die neue Regelung zur Dienstwagenversteuerung. Wenn die 0,002% Regelung gewählt ist kann dann für die Lohnsteuer die kürzeste Strecke angegeben werden und für die Entfernungspauschale die verkehrsgünstigste (also schnellste)? Ich hab hier zwar schon gefunden, dass dies generell geht, aber nicht belegt durch Gesetze- oder Verordnungstexte. Kennt jemand diese Texte so dass ich sie als Referenz beim Finanzamt angeben kann? Die stellen sich etwas quer. Macht bei mir 20km Differenz aus, da ich auf der Autobahn fahr, was zwar länger aber viel schneller ist und für die 0,002% Regelung geldwerten Vorteils allerdings die kürzeste, direkte Strecke angegeben hab. Viele Grüße und Dank Checker