Gehen wir davon aus, ein Kind/Student (Ü25, also kein Kindergeld o.Ä.) hat die maximale Wohnzeit im Studentenwohnheim hinter sich, muss aber noch ein Jahr bis zu seinem Masterabschluss studieren. Andere Wohnungen in Uni-nähe sind zu teuer für ihn. Seinen Lebensunterhalt bestreitet der Student aus Unterhalt (Kindesvater) und Jobs an seiner Uni in den Semesterferien. Wenn dieses Kind nun zu mir (Kindesmutter, Hartz IV Empfängerin) ziehen würde für sein letztes Studienjahr, würde er dann automatisch in meine Bedarfsgemeinschaft einfließen? Und würden damit dann seine Einkünfte, obwohl ich davon keinen einzigen Cent sehe und wir unsere Lebenskosten strikt trennen (er würde nur ein Zimmer von mir bekommen, mehr nicht. Ich gar nichts von ihm), von meinem Hartz IV abgezogen? (Obwohl er sein Geld auf seinem Konto ja für Semesterbeiträge, Essen/Trinken und seinen sonstigen Lebensunterhalt braucht).

Wie wäre die Situation da?