Gibt es eine gesetzliche Frist, die der Formulierung "umgehend überweisen" entspricht?
Ich habe eine Rechnung, es handelte sich um die zweite und letzte Mahnung, ca. 12 Tage nach Erhalt bezahlt. Auf der Mahnung war kein Zeitfenster angegeben. Nun habe ich ein Rechtsanwaltsschreiben mit weiteren Kosten erhalten. Das Schreiben wurde am Tag des Eingangs meiner Überweisung erstellt. Muss ich die Rechtsanwaltskosten und weitere Mahngebühren tragen, obwohl ich den angemahnten Betrag bereits überwiesen habe? Und ist es prinizipiell in Ordnung, keinen Zahlungszeitraum für eine Mahnung anzugeben?
Mahnung