Hallo Gemeinde, hab´heute eine knifflige Frage. Seit 01/13 erhalte ich Rente. Aufgrund Unterhaltsschulden hat das Amtsgericht mir eine Pfändungsfreigrenze von 930,-€ eingeräumt. D.h. Der Rentenversicherungstrager "überwacht" sozusagen mein Einkommen. Ich beabsichtige eine Nebenjob auf 450€-Basis anzunehmen. Da ab 01/13 Versicherungs-pflicht -auch für 450er jobs besteht, ist zumindest mal der AG verpflichtet eine Pauschalbetrag zu entrichten. Nun meine Frage: Sehe ich das richtig, daß der RV-Träger durch den Eingang der Pauschalzahlung meines AG auf die Höhe meines Nebeneinkommens schließen und den AG zur Einbehaltung des zu pfändenden Betrages zwingen kann? Bitte, wenn möglich, bald antworten. Wenn´s so wäre, könnte ich mir den Nebenjob eigentlich abschminken. LG Camp49