Müsste wenn denn schon als Event oder Firmenfest, Kundenfest angegeben werden. Aber auch das ist fraglich, ob das Finanzamt da mitmacht ! Dem Steuerzahler ist das egal, der merkt von diesem Fest nichts ! Ich finde schon, dass man alles an Möglichkeiten zur Absetzung an Steuern unternehmen sollte. Wir zahlen eh alle schon genug davon !

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Soweit ich das beruteilen kann, wenn das Haus verkauft werden würde, dann würde der Verkauf des Hauses in die Zugewinngemeinschaft einfliessen. - Ich würde in jedem Falle zu einer Gütertrennung raten, schon von anfang an ist das nie verkehrt.

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Ich weis nicht so recht - wenn man ständig davon ausgeht, dann braucht man eine Private Zahnersatzversicherung, eine Private Haftpflicht und und und...irgendwann kann man den ganzen Krempel nicht mehr zahlen

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Es gibt zuviel Angebote auf diesem Markt - da sieht man nicht mehr durch !

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Ohne eine Schufa-Auskunft geht es glaube ich nciht - es sei denn man kennt den Händler wirklich gut und ist ein Kumpel oder so. Die Abfrage der Schufa ist standart und einige Autoverkäufer müssen das gegenüber Ihrem Arbeitgeber im Autoverkaufsprozess nachweisen.

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Wenn das Protokoll so von Dir auch anerkannt ist und Du in Deinen Fragen und Bedenken beraten worden bist, dann ist doch alles ok !

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