Anpassungsgeld für entlassene Arbeiter aus dem Steinkohlenbergbau
Mir wurde gesagt daß ich das Anpassungsgeld bei der Steuerklärung nirgens eintragen muß. Das kann ich aber nicht so recht glauben unterliegt das Anpassungsgeld nicht dem Progresionsvorbehalt? Soll ich dann meiner Steuerklärung einfach nur den Bescheid über die gezahlten Beträge beilegen?
Progressionsvorbehalt