Solange der Mitarbeiter vom Paketdienst keinen Unfug mit dem Ausweis anstellt und den Ausweis zeitig wieder zurück gibt, sehe ich kein Problem.

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Ich hab jetzt ein bisschen nachgelesen und bin leider zu keinem positiven Ergebnis gekommen.

Wenn es eine Chance gegeben hätte, dann nach § 33a Abs. 2 einen Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedafs sich in Berufsausbildung befindenden Kindes. (Auf der Anlage Kind, Seite 2, untere Hälfte).

Ich nehme mal an dein Sohn ist noch unter 18 Jahren, dann scheitert es schon mal da dran und zusätzlich ist man bei einem Schüleraustausch nicht auswärtig untergebracht, weil man doch bei Gasteltern wohnt und für deinen Sohn ja keine eigene Wohnung zur Verfügung steht.

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