Antwort
Der Vermieter darf bis zum nächsten Werktag warten, da es Wasser gibt. Der Ausfall des warmen Wassers berechtigt nicht, selber einen Notdienst zu bestellen und dem Vermieter die Rechnung zu präsentieren. Er muss die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Handwerker beseitigen zu lassen. Auch noch zwei Tage später. Es berechtigt auch nicht zur Mietminderung.