Ich würde auch mit einem Anwalt darüber sprechen.

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Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

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Wie kann das denn mit dem Hartz4 ab Juni so sicher sein? Bis dahin findet er doch sicher einen Job.

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Du kannst das mit dem kredit natürlich versuchen. Wenn es nicht klappt bzw. die Konditionen dir nicht passen, denke doch mal über Leasing nach. Da hast du auch regelmäßige Kosten, aber bist nicht von vornherein tief verschuldet.

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Ob man das zweifelsfrei nachweisen kann? Ich würde im Internet ne schlechte bewertung hinterlassen und dort nie nie wieder bestellen - ein anonymer Tip beim Gesundheitsamt könnte allerdings auch ne Maßnahme sein...

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Wieso benötigt man denn da eine Rechtsschutzversicherung? Wolltest du Einspruch erheben oder wie? Weil die Strafe muss man ja selbst bezahlen, soweit ich weiß. Wieviel hattest du denn eigentlich getrunken? Hab gerade mal im Bußgeldkatalog (bei http://www.bussgeldrechner.net/alkohol-am-steuer/) nachgeschaut - da ist das maximale Fahrverbot bei drei Monaten - oder hab ich da was falsch verstanden? Wie ist das denn ausgegangen?

LG und danke für die Antwort

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Denke auch nicht, dass das ein Problem ist... aber eigentlich hätte das dir bei der Vertragsunterzeichnung auffallen müssen. Ich würde es ändern lassen und gut ist.

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