Bestimmt ist es auch hier üblich, dass man einen Kostenvoranschlag für so ein Gutachten erhält. Frag mal nach.

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Die Chancen stehen gut, dass das Amt die Kosten übernimmt. Umzugskosten gehören zu den Kosten der Unterkunft. Das Sozialamt übernimmt sie aber nur, wenn der Umzug notwendig und die Miete angemessen ist. Im Fall eines Arbeitsplatzwechsels ist der Umzug notwendig. Elterngeld bekommst Du nicht mehr, wenn Du aus Deutschland wegziehst. Ebenso keine Unterstützung zu Kindergartenkosten. Du musst die ges. Regelungen des Landes prüfen, in das Du ziehst. CRO?? Steht das für Croatien?

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Reinigung nicht rechtzeitig fertig, Anspruch auf Schadenersatz?

Ich habe am Dienstag (28.01.) meine beiden Blazer in die Reinigung im hiesigen Einkaufszentrum gegeben. Ich wurde gefragt, ob mir Samstag als Abholtag reichen würde - ich meinte, ja das wäre okay, ich würde dann am 01.02. (das war der Samstag) Vormittag die beiden Blazer abholen. Dieses Datum wurde auch auf meinem Abholschein vermerkt und ich bezahlte gleich in bar.

Leider habe ich es am 01.02. Vormittags nicht geschafft und war erst 19:40 an der Reinigung (die machen 20 Uhr zu). Da hieß es dann die Blazer seien beide noch nicht fertig. Für mich eine Katastrophe, da ich von Montag bis Donnerstag ein Seminar in meinem neuen Job hatte - das erste und ja - absolute Anzugspflicht. (Sorry, bin frisch ausgelernter Azubi und habe wirklich nur zwei Anzüge). Da glücklicherweise mein Zug am 03.02. erst 12Uhr fahren sollte, sagte ich der Frau in der Reinigung, ich würde dann gleich am Montag zu Ladenöffnung (10 Uhr) wieder kommen. Da die Reinigung dort nur eine Annahmestelle/Abholstelle hat und die Klamotten andernorts gereinigt werden, hoffte ich das sie Montag da sein würden.

Ich kam Montags 10 Uhr wieder, die Blazer waren nicht da. Die Mitarbeiterin konnte ihren Fahrer iwie nicht anrufen und wusste nicht, ob die Blazer überhaupt mit in der Lieferung waren... Ich meinte ich würde 11:30 noch mal wieder kommen, ging derzeit durch das Einkaufszentrum und probierte mir einen neuen Anzug an, den ich zurück legen lies. 11:30 war immernoch nichts da. Die Mitarbeiterin lachte nur und meinte wiederholt es sei nicht ihre Schuld.

Ich kaufte also den zurückgelegten Anzug. Morgen werde ich die Blazer abholen, heute ging das leider nicht, da ich noch Termine hatte.

Habe ich eine Chance, dass die Reinigung den neuen Anzug bezahlen muss? Schließlich musste ich Blazer und Hose kaufen, da zusammen gewürfelte Teile ja leider immer zusammengewürfelt aussehen.

Vielen Dank für eure Antworten.

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Nein, da hast Du keinerlei Chancen. Man muss immer damit rechnen, dass sich das verzögert, Du hättest um sicher zu gehen, den Anzug eher abgeben müssen. Nur, wenn ein Schaden an der ware entsteht, dann sind die Reinigungen verpflichtet für den Zeitwert Ersatz zu bieten.

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Es lohnt sich auf jeden Fall, in der eigenen Stadt/Gemeinde mal nachzufragen. Gelegentlich werden günstige Eigenheimmodelle angeboten oder es gibt ganz regionale Förderungen.

Als Beispiel, schau doch mal, was die Stadt München anbietet:

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Wohnungsbau/Mietwohnungsbaufoerderung.html

Die LABO an und für sich ist schon sehr attraktiv, was die Förderung betrifft. Auch die KFW bietet vergünstigte Darlehen an. Die Möglichkeit eines Verwandtendarlehens solle man im Einzelfall abklären, evtl. hilft man sich da ja gegenseitig.

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Derjenige, der das Kindergeld erhält, (dem es ausgezahlt wird) dem steht die Riester-Zulage zu. Da ist es egal, dass das Kindergeld dem Unterhalt angerechnet wird. Der Vater Deines Sohnes darf Dir wegen der Riester-Zulage deswegen nichts abziehen!

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Wenn sich Deine Frau durch den Umzug Zeit spar (Ersparnis sollte mindestens eine Stunde täglich sein) können die Kosten komplett angesetzt werden. Fahrten zu Besichtigungen sowie Maklerkosten - egal an wen die Rechnung gestellt wird.

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Denke daran, dass Gold aus meiner Sicht schon völlig überbewertet und zu teuer war - auch wenn der Preis jetzt gesunken ist, dass er dauerhaft wieder das Hoch des letzten Jahres erreicht, erwarte ich nicht!

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Erlaube bitte die Frage: Ist der Ankauf und Verkauf der Autos der Inhalt Dein Nebengewerbe? Wie hoch war denn der Umsatz? Denn der ist ja entscheidend für das Nebengewerbe und die umsatzsteuerbefreiung:

Mit dem Gewerbe darf nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielt werden, damit die Befreuung gilt..

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Es gibt private Zusatzversicherungen, denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur bei besonderen Fehlstellungen. Stiftung Warentest hat hier eine Veröffentlichung dazu: http://www.test.de/Zahnversicherung-Kieferorthopaedie-Privater-Schutz-hilft-sparen-1742920-0/

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Du machst das am besten online. Melde dich unter www.elster-online.de an. Wenn Du registriert bist, dann kannst Du jederzeit prüfen, welche Daten über Dich gespeichert sind.

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Seltsam - diese Vorgehensweise habe ich noch nie gehört. Normalerweise kann sogar der neue eigentümer die Versicherung übernehmen, das heisst sie läuft einfach weiter und wird auf den neuen Eigentümer übertragen. Aber nun zu Deiner Frage. Es gibt in Deutschland keine Gebäudeversicherungspflicht mehr. Aber jeder Versicherer bietet diese Versicherungen an. Schau mal online oder wende Dich an einen Versicherungsmakler.

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Wieso arbeitssuchend melden? Du hast ja einen Job. Wichtiger wäre es, dass Du einen Rentenantrag stellst, um ggf. Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Erst wenn Du gekündigt wurdest, musst Du Dich arbeitssuchend melden.

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Bei der Rentenstelle, der deutschen Rentenversicherung mal beraten lassen. Habe selbst sehr gute Erfahrungen mit den Mitarbeitern dort gemacht. Für Dich käme vermutlich die Erwerbsminderungsrente in Frage, da Du sicherlich in der Lage bist noch irgendeine Tätigkeit auszuüben.

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Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.

Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.

quelle: www.testamentsregister.de

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Ablehnung Kinderzuschlag, weil ich BaföG beziehe

Hallo,

kurze Schilderung. Wir sind eine Familie mit 2 Kindern (3 und 8 jahre) ... mein Mann bekommt volle Erwerbslosenrente in Höhe von 544,-€ und ich studiere und bekomme 795,-€ Bafög. Wohngeld haben wir beantragt und erhalten jetzt 204,-€ Wohngeld. Hinzu kommt das Kindergeld für zwei Kinder. Nun haben wir auch Kinderzuschlag beantragt. Es hat keine 2 Wochen gedauert, da hatte ich noch nicht mal alle Unterlagen bei der Familienkasse (BaföG-Bescheid hatte ich noch nicht) da habe ich eine Ablehnung bekommen mit der Begründung, dass ich seit 01.10. studiere und somit BaföG beantragen kann und somit vom Leistungsbezug nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gemäß §7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen bin. Ich habe Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, dass wir trotzdem ins ALGII rutschen könnten. Daraufhin kam der Widerspruchbescheid und auch dieser ist abgelehnt. Da ich BaföG bekomme und mein Erwerbslosenrente bezieht, befindet sich in der Bedarfsgemeinschaft keine erwerbsfähige Person im Haushalt und somit haben wir auch kein Anspruch auf Leistungen nach SGBII ... und Kinderzuschlag wird nur gewährt, wenn Hilfebedürftigkeit vermieden wird. So ... und was ist nun mit meinen Kindern ... also mein Mann kann seinen Lebensunterhalt und Mietanteil von seiner rente begleichen und ich habe mein Bäfog ... aber unsere Kinder ... ein Anruf beim Jobcenter - ich können Antrag für die Kinder stellen ... also würden wir ja doch wieder ins HartzIV fallen wegen den Kindern: Lohnt sich da eine Klage, was meint ihr?

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Schwierig - eine Klage ist ja mit Kosten verbunden. Habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung? Im Rahmen der Beantragung von Prozesskostenhilfe wird normalerweise fachanwaltlich geprüft, ob es Aussicht auf Erfolg gibt. Die zahlen ja nicht, wenn die Sache aussichtlos ist. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit die Sachlage prüfen zu lassen.

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Hallo Meggi, wenn Du ein Konsumgut etc. finanzieren willst, dann wende Dich direkt an den Verkäufer. Bei Autos, Fernsehern etc. bieten die Händler oft sehr günstige Kredite an. Allerdings muss Deine Schufa einwandfrei sein. Wenn Du Sicherheiten stellen kannst, dann wende Dich an Deine Bank. Wann ist die Ausbildung beendet, wirst Du übernommen? Das spielt alles eine Rolle bei der Kreditvergabe. Hast Du Freunde, die Dir evtl etwas leihen könnten? Vorsicht vor unseriösen Kreditgebern mit Wucherzinsen!!!

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