...für die gewerbliche Vermittlung von Immobilien benötigt man eine Gewerberlaubnis nach §34c Gewerbeordnung...ohne eine solche Erlaubnis ist die gewerbliche Vermittlung von Immobilien nicht erlaubt...insoweit wäre ein solcher Vertrag wahrschenlich nicht wirksam...Ihr Bekannte könnte also den höheren Kaufpreis einstreichen und müsste Ihnen ggf. nichts zahlen...das Ende einer schönen Bekanntschaft ;-)

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...unter anderem bietet die "Alte Leipziger Bausparkasse" KfW-Darlehen als sog. "Stand-Alone-Produkt" an...einen Vermittler einzuschalten, lohnt sich nicht bzw. wird keinen Erfolg haben...ich zumindest würde mich für eine Provision von 0,50% bis 1% der Darlehenssumme nicht damit beschäftigen (ist wirtschaftlich unsinnig)...

...in einigen Bundesländern (siehe ´Schleswig-Holstein, Hamburg...) können KfW-Darlehen zudem unkompliziert über die Landesförderinstitute beantragt und durchgeleitet werden....

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...insbesondere in den meisten Ballungsgebieten wollen Vermieter und/oder Makler eine Schufa-Auskunft sehen...zudem ist es für Vermieter (und jeden anderen!) kein Problem, herauszufinden, ob ein potentieller Mieter in einem Insolvenzverfahren steckt....

...in Hamburg erscheinen potentielle Mieter inzwischen mit ganzen Bewerbungsmappen...inkl. Gehaltsabrechnungen, Schufa-Eigenauskunft usw...

...wer in einer Privatinsolvenz ist, hat bei den großen Vermietern die besten Chancen...insbesondere bei Stiftungen und Genossenschaften...

...was viele Vermieter nicht wissen: ein Mieter in einem laufenden regulären Insolvenzverfahren hat die mit Abstand am besten geordneten finanziellen Verhältnisse...schließlich werden Einahmen und Ausgaben von einem Insolvenzverwalter überwacht ;-)

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