...für die gewerbliche Vermittlung von Immobilien benötigt man eine Gewerberlaubnis nach §34c Gewerbeordnung...ohne eine solche Erlaubnis ist die gewerbliche Vermittlung von Immobilien nicht erlaubt...insoweit wäre ein solcher Vertrag wahrschenlich nicht wirksam...Ihr Bekannte könnte also den höheren Kaufpreis einstreichen und müsste Ihnen ggf. nichts zahlen...das Ende einer schönen Bekanntschaft ;-)
Mein Tipp lautet: Steuerberater kontaktieren, denn bei einer Übertragung der Immobilie und der Übernahme laufender Darlehen ist steuerlich so einiges zu beachten.
In der Regel muss das Darlehen übernommen werden (Schuldnerwechsel, keine Umschuldung). Das bedarf aber der Zustimmung der finanzierenden Bank. Ob diese zustimmt, hängt von der Bonität des Kindes ab (ein 20jähriger Azubi hat da schlechte Karten).
...unter anderem bietet die "Alte Leipziger Bausparkasse" KfW-Darlehen als sog. "Stand-Alone-Produkt" an...einen Vermittler einzuschalten, lohnt sich nicht bzw. wird keinen Erfolg haben...ich zumindest würde mich für eine Provision von 0,50% bis 1% der Darlehenssumme nicht damit beschäftigen (ist wirtschaftlich unsinnig)...
...in einigen Bundesländern (siehe ´Schleswig-Holstein, Hamburg...) können KfW-Darlehen zudem unkompliziert über die Landesförderinstitute beantragt und durchgeleitet werden....
...insbesondere in den meisten Ballungsgebieten wollen Vermieter und/oder Makler eine Schufa-Auskunft sehen...zudem ist es für Vermieter (und jeden anderen!) kein Problem, herauszufinden, ob ein potentieller Mieter in einem Insolvenzverfahren steckt....
...in Hamburg erscheinen potentielle Mieter inzwischen mit ganzen Bewerbungsmappen...inkl. Gehaltsabrechnungen, Schufa-Eigenauskunft usw...
...wer in einer Privatinsolvenz ist, hat bei den großen Vermietern die besten Chancen...insbesondere bei Stiftungen und Genossenschaften...
...was viele Vermieter nicht wissen: ein Mieter in einem laufenden regulären Insolvenzverfahren hat die mit Abstand am besten geordneten finanziellen Verhältnisse...schließlich werden Einahmen und Ausgaben von einem Insolvenzverwalter überwacht ;-)
...Banken behandeln (Mehrheits- oder Allein-)Gesellschafter/Geschäftsführer als Selbständige...es müssen also alle GmbH-Unterlagen vorgelegt werden...dass man hier "nur" ein einfacher Angestellter ist, ist ein weit verbreiteter Irrtum...zum einen haften Mehrheitsgesellschafter oft (direkt oder indirekt)persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH, zum anderen hängt auch das selbst gezahlte Angestelltengehalt vom Erfolg und den Zahlen der GmbH ab...es kommt häufig vor, dass der Alleingesellschafter/Geschäftsführer tolle Gehaltsabrechnungen vorlegen kann, das ausgewiesene Gehalt de facto aber gar nicht gezahlt wird...Banken verlangen daher oft auch den Nachweis, dass dieses Gehalt tatsächlich fliest (z.B. mittels Kontoauszug)...