Ich vor ca. 6 Wochen den Kaufvertrag für ein Grundstück beim Notar unterschrieben. Dieser empfahl mir die Hinterlegung des Kaufpreises auf einem Notaranderkonto, da dadurch ein frühzeitiger Lasten/Nutzen-Wechsel möglich ist. Nun habe ich habe vor einigen Tagen von meiner finanzierenden Bank erfahren, dass sie das Darlehen trotz Notaranderkonto erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung auszahlen. Soweit eigenlich unproblematisch, allerdings habe ich heute vom Grundbuchamt die Auskunft erhalten, dass die Eintragung der Vormerkung ca. 4-6 Monate (!) dauert. Im Kaufvertrag ist jedoch die Kaufpreisfälligkeit von 8 Wochen vereinbart. Was hat dasfür mich jetzt für Folgen? Vielen Dank!