Wir (Ehepaar) haben 2016 ein privates Gartengrundstück mit Gartenhaus zu gleichen Teilen ersteigert und 2018 wegen eines Todesfalls verkauft. Die Besonderheit dabei ist, dass dieses Grundstück vorher schon lange im Besitz meiner Familie war. Es handelte sich um eine Teilungsversteigerung zwecks Auflösung der Erbengemeinschaft. Das Grundstück wurde auch vorher seit über 10 Jahren von uns im Urlaub genutzt und instand gehalten.
Der Sachverhalt ist etwas verzwickt. Wenn man den Versteigerungszuschlag als Kauf betrachtet, wäre der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren erfolgt.
Lässt sich eine Steuerbefreiung eventuell damit begründen, dass wir das Grundstück in den letzten 3 Jahren (zwischen Versteigerung u. Verkauf) auch weiter ausschließlich privat genutzt haben?