wäre das überhaupt anerkannt? BIn nicht sicher, ob man das nicht in Papierform führen muss, lies auch http://www.finanzfrage.net/frage/gibt-es-ein-navigationssystem-oder-ein-smartphone-mit-anerkannter-dienstfahrtenprotokollierung

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grundsätzlich gilt: Reha vor Pflege. Grds.hat man auch vor Krankheit schon Anspruch auf Kuren. Zur Vorsorge um Verschlimmern zu verhindern -oder Folgeerscheinungen einer Krankheit zu mindern. Natürlich muß man schriftlich beantragen. Neben Krankenkasse auch Leistung über Rentenversicheung bw. Arge möglich. Der Arzt klärt auf.

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herrje, Dir hat man das also auch zukommen lassen, hab mich die Tage auch dazu beschäftigt, lies hierzu: http://www.finanzfrage.net/frage/muss-man-als-rentenbeantrager-den-freiwilligkeitsvorbehalt-zwingend-unterschreiben

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