Antwort
Die Erbauseinandersetzung ist nun vollzogen und die Tochter besitzt 100% der Immobilie. Nun soll kurzfristig die 40%-Überschreibung auf den Ehemann beurkundet werden. Wie kann man erreichen, dass klar ist, dass die 40% vom töchterlichen Ursprungs-Anteil stammen, damit keine Grunderwerbsteuer anfällt?