Fälligkeit und Verzug beim Immobilienkauf?
Hallo, wenn in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart wird, dass der Kaufpreis nicht vor dem 31.12.2017 fällig wird, heißt es im Umkehrschluss, dass man automatisch ab dem 01.01.2018 in Verzug gerät, wenn das Geld dann noch nicht auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist?
Verzugszinsen