Also ich meine mich auch daran erinnern zu können, in "Steuertipps für Angestellte" gelesen zu haben, dass man auch geschenkte Sachen steuerlich geltend machen kann. Natürlich muss dieses dann auch beruflich genutzt werden. Leider bin ich gerade nicht in der Lage, direkt nachzusehen.
Ich habe dort auch definitiv gelesen: - dass man, wie ein Unternehmer, Dinge von "Privat" in "Beruflich" einlegen kann. Man widmet sie genau so um, wie es ein Unternehmer bei einer Privateinlage macht. Man ermittelt den aktuellen Zeitwert - zur Not geschätzt. Man muss dem Finanzamt nur glaubhaft machen können, dass man den Gegenstand hauptsächlich beruflich nutzt und welchen Wert er hat.
Bei einem Geschenk nach der Rechnung zu fragen würde ich nicht machen - erklär das dem Schenkenden mal, dass du das Geschenk dann steuerlich geltend machen willst. Aber einfach googeln, vergleichbares Angebot des selben Gegenstandes mit Bild ausdrucken, den eigenen Gegenstand fotografieren und zusammen mit der Erklärung einreichen: Ursprünglich privat angeschaffter Gegenstand wird doch nur beruflich genutzt, Rechnung leider nicht mehr vorhanden, aber vergleichbares Angebot des selben Gegenstandes im Internet gefunden. Zeitpunkt der Umwidmung mit geschätztem Zeitwert nennen und am besten begründen.
Das Finanzamt kann dann selbst entscheiden, was es anerkennt und was nicht. Das ist doch keine Steuerhinterziehung!
Was meint ihr denn, was man dazu sonst sagen kann? Also wenn das nicht gehen sollte? Klage gegen das Grundgesetz - Gleichbehandlungsgrundsatz. Wieso sollte ein Unternehmer dies dürfen (wen interessiert denn bei einer Privateinlage, ob er es sich ursprünglich selbst gekauft hat oder ob er es geschenkt bekommen hat).
Also: versuche es, begründe es - das Finanzamt entscheidet letztendlich selbst. Und lehnen sie es ab, kann man immer noch mit denen sprechen - Grund herausfinden und ggf. einen Kompromiss finden.